Sonderregelung bei der Einbürgerung von Staatenlosen Staatenlose sind Personen, die kein Staat nach seinem eigenen Recht als Staatsangehörige sieht. Mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit fällt eine Voraussetzung zur Einbürgerung weg, nämlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Generell wird eine Staatsangehörigkeit durch die Geburt erworben – ein Kind bekommt dann entweder die Staatsangehörigkeit der Eltern gemäß des Abstammungsprinzips oder die des Geburtslandes gemäß des Geburtsortsprinzips. Man kann seine Staatsangehörigkeit jedoch auch durch Ausbürgerung, Vertreibung oder Auflösung eines Staates und dessen Neugründung verlieren und staatenlos werden. In den Ländern, die der Europäischen Union angehören, darf laut dem Völkerrecht seit dem Jahr 1945 niemand mehr staatenlos gemacht werden. Trotzdem sind durch weltweite Migration, demografischen Wandel und multikulturelle Gesellschaften viele Menschen staatenlos. Staatenlos KreuzworträtselStaatenlosenübereinkommenAlle Staaten der Vereinten Nationen sind dazu verpflichtet, Staatenlose, die in ihr Land kommen, aufzunehmen, und sie unter ihren Staatsschutz zu stellen. Staatenlose können bei Erfüllung einiger Voraussetzungen einen Reiseausweis für Staatenlose erhalten. Dieser Reiseausweis für Staatenlose genügt zum Nachweis der Staatenlosigkeit. Kinder von Staatenlosen Für Kinder von Staatenlosen gelten besondere Bedingungen: Wurde das Kind nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren, oder wurde ein Antrag auf Einbürgerung vor dem 31.
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April 2019
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